Home        Suchen      Über uns      Gästebuch      Links      Reptilien-Stammtisch-Hameln      Anfahrt  Ihr Konto | Warenkorb | Kasse  
 Startseite » Katalog » Mindestanforderungen
Kategorien
 
Wissenswertes
Reptipark Magazin
UV-Bestrahlung
Tierpfleger für einen Tag
Ernährung
Vergesellschaftung
Vitamine
Mindestanforderungen
Mehr über...
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Privatsphäre und Datenschutz
Impressum
Kontakt
sitemap
AGB
Widerrufsrecht
Newsletter Anmeldung
eMail 
 
Besucherzähler
7 Besucher
zur Zeit online

1319711 Besucher
seit dem 27.03.2007
PayPal-Bezahlmethoden-Logo

Reptilien

Unbenanntes Dokument

Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
vom 10. Januar 1997

 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Mög­lichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder ver­meidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 des Tierschutzgesetzes).

Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artge­mäße Haltung vorbereitet werden. Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Arten, die der fachlich informierte (sachkundige) Anfänger halten kann oder die nur der Spezialist halten soll, sind im Gutachten besonders gekennzeichnet. Alle nicht oder als „nur für den Spezialisten geeignet“ gekennzeichneten Arten sowie alle Chamäleons eignen sich nicht für den „Einstieg“ in die Reptilienhaltung.

Das Gutachten soll und kann das Studium entsprechender Fachliteraur nicht ersetzen und ist als alleinige Quelle für den Erwerb von Wissen über die Reptilienhaltung nicht geeignet.

Die Angaben im speziellen Teil entsprechen dem derzeitigen Erkenntnisstand; sie sollen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

 

I.       Allgemeiner Teil

1.   Klimatisierung und Beleuchtung

 

           Reptilien sind wechselwarme (ectotherme) Tiere, deren Lebensfunktionen in hohem Maße von den Umweltbedingungen abhängen. Demzufolge ist eine den natürlichen Verhältnissen entsprechende Klimatisierung der Gehege für ihre erfolgreiche Pflege und Zucht von entscheidender Bedeutung. Um das zu gewährleisten, ist entsprechend der artspezifischen Bedürfnisse in der Regel ein Temperaturgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsenkung der Umgebungstemperatur notwendig. Die Spannbreite dieser Minimal- und Maximaltemperatur sowie die Vorzugstemperatur können sehr verschieden sein; Hinweise dazu werden im speziellen Teil gegeben. Insbesondere muß berücksichtigt werden, daß viele Reptilien thermoregulatorische Verhaltensweisen besitzen, die es ihnen ermöglichen, während der Aktivität eine mehr oder weniger konstante Körpertemperatur (auch als „Betriebstemperatur“ bezeichnet) aufrecht zu erhalten.

           Für bestimmte Arten ist auch die mit Licht gekoppelte Strahlungswärme wichtig. Auf die Verwendung geeigneter Lampen/Leuchtstoffröhren und die sachgerechte Anbringung ist zu achten (u. a. wegen Verbrennungsgefahr). Die Beleuchtungsintensität hat für die Aktivi­tät, die Färbung und die Gesundheit Bedeutung.Zwei weiterere wichtige Faktoren für die Gesunderhaltung der Reptilien sind die Luft- und die Substratfeuchtigkeit. Einzelheiten sind im speziellen Teil dargelegt.Alle Umweltfaktoren sollen den natürlichen Verhältnissen der Herkunftsbiotope weitestgehend entsprechen. Dabei muß berücksichtigt werden, daß nicht nur das Makroklima, d. h. die aus einem Klimaatlas gewonnenen Daten, sondern vor allem das Mikroklima, das mitunter erheblich vom Makroklima abweichen kann, für die Gesundheit und das Wohlbefinden entscheidend ist.

           Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein.

 

2.   Ernährung

Zu gewährleisten ist eine der jeweiligen Art adäquate Ernährung. Das eingesetzte Futter muß einen den Ernährungsbedürfnissen entsprechenden Gehalt an Vitaminen, Mineralien und Ballaststoffen aufweisen. Für Möglichkeiten einer artgemäßen Wasseraufnahme ist zu sorgen.

 

3.   Terrariengestaltung

 

           Die Gehegegestaltung bzw. die Infrastruktur des künstlichen Lebensraumes muß sich an den Bedürfnissen der zu pflegenden Art orientieren (z. B. Graben, Wühlen, Klettern, Schwimmen). Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:

 

           -    geeignetes Bodensubstrat in genügender Höhe,

           -    Versteckmöglichkeit,

           -    eventuell Wasserbecken, Badebecken,

           -    eventuell Klettermöglichkeiten (Felsen, Äste, Zweige) in geeigneter Größe und Dimension,

           -    eventuell Bepflanzung zur Herbeiführung eines geeigneten Mikroklimas, als Versteckmöglichkeit u. a.,

           -    bei Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen spezielle Eiablagemöglichkeit. 

            Sichtschutzeinrichtungen innerhalb eines Geheges oder zwischen einzelnen Gehegen können erforderlich sein.

 

4.   Vergesellschaftung

 

           Um sozialen Streß bei Paar- und Gruppenhaltung zu vermeiden, muß auf die natürliche Sozialstruktur geachtet werden, wobei im Terrarium jedoch nicht immer die natürliche Sozialstruktur, z. B. mit einem dominanten und mehreren rangniederen Männchen in einer Gruppe, möglich ist. Auch müssen indivi­duelle Unterschiede der Tiere bei der Vergesellschaftung berücksichtigt werden. Es kann er­forderlich sein, mehrere Futterstellen ein­zu­richten.

 

           Eine Vergesellschaftung verschiedener Arten mit gleichen Biotopansprüchen ist mög­lich; die Tiere dürfen sich jedoch gegenseitig nicht negativ beeinflussen.

 

5.   Terrariengröße

 

           Allgemeingültige Angaben zur Gehegegröße können nicht gemacht werden. Die Maße sollten sich auf die Kopf-Rumpf-Länge, Körperlänge oder Panzerlänge beziehen und den natürlichen Bewegungsbedarf angemessen berücksichtigen. Im speziellen Teil werden dazu Richtwerte genannt.

 

           Sind bauliche Veränderungen zur Erfüllung der Richtwerte nötig, so ist dies bei der Festlegung von Übergangszeiten entsprechend zu berücksichtigen. Bei größeren Um- und Neubauten ist von ca. 5 Jahren, von Planungsbeginn an, auszugehen.

 

6.   Pflege

 

           Eine artgemäße Pflege schließt Grundnormen der Sauberkeit und Hygiene, eine regelmäßige Gesundheitskontrolle und erforderlich werdende Behandlungsmaßnahmen ein.

 

7.   Sonderbedingungen

 

           Für Quarantäne und Behandlung erkrankter Tiere sowie bei der Simulation von Ruhephasen und der Aufzucht von Jungtieren können besondere Haltungsbedingungen erforderlich sein.

           Für die vorübergende Haltung von Reptilien im Groß- und Einzelhandel sind die unter Punkt III.1 aufgeführten Ausnahmen bei der Raumzumessung und der sozialen Zusammensetzung tolerierbar. Anforderungen an die Haltung im Rahmen von Reptilienbörsen sind unter Punkt III.2 dargestellt.

           Sonderbedingungen für die Haltung von Reptilien in Zirkussen und Schaustellungen, einschließlich Wanderschaustellungen, werden abgelehnt.

Zurück
Kundenlogin
eMail
Passwort 
 
Ihr Warenkorb
Sie haben noch keine Produkte in Ihrem Warenkorb.
Hersteller  
News

 

Onlineshop Software by Gambio.de
eCommerce Engine © 2004 xt:Commerce